Urnenbeisetzung und Einäscherung



Die gesetzlich vorgeschriebene Beisetzung der Asche auf einem Friedhof, sieht als letzte Ruhestätte entweder die Beisetzung in die Erde vor, oder in eine Urnenmauernische. Angehörige müssen dabei die auf der Aschekapsel eingravierten Daten, Name sowie Geburts- und Sterbedatum, bestätigen. Auf Wunsch findet bevor die Schmuckurne zu Grabe oder Wandnische getragen wird, eine Trauerfeier statt, die nach Ihren Vorstellungen gestaltet werden kann.


Gerne beraten wir Sie hierbei in allen Bereichen, damit Sie die richtige Wahl treffen, über Ablauf und Form der Feierlichkeiten für die Urnenbeisetzung ebenso, wie für alle anderen Beisetzungsarten.