Überführungen im In- und Ausland



Rückholung nach Deutschland – Schliersee und Landkreis Miesbach
Nicht selten sind Überführungen notwendig oder einfach ausdrücklich gewünscht, zum Beispiel die letzte Ruhe in seinem Heimatort zu finden, bei seinen Familienangehörigen bestattet zu werden, oder die letzte Reise aus beruflichen oder privaten Gründen aus dem Ausland anzutreten.

 

So sind wir selbstverständlich in der Lage, Überführungen von Verstorbenen im Inland, ins Ausland oder auch die Rückholung Ihres Verstorbenen aus einem anderen Bundesland oder dem Ausland, unabhängig von der Entfernung, durchzuführen. Selbstverständlich gehört auch der Urnenversand ins Ausland zu unseren Bestatterdienstleistungen.

 
Selbstverständlich halten wir uns gewissenhaft an alle geltenden Vorschriften und nehmen Ihnen alle damit verbundenen Formalitäten ab. Durch die enge Zusammenarbeit mit Behörden, Ämtern und Botschaften können Überführungen meist sehr schnell von statten gehen.

 

Folgende Dokumente werden zur Antragstellung in Bayern benötigt

  • Todesbescheinigung oder Totenschein
  • Sterbeurkunde oder eine Bescheinigung des für den Sterbeort zuständigen Standesbeamten
  • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch den Bestatter
  • Ärztliche Bescheinigung zur Überführung der Leiche ohne gesundheitliche Übertragungsrisiken


Zur Überführung eines Verstorbenen ins Ausland benötigen Sie einen internationalen Leichenpass, der vom zuständigen Standesamt nach Antrag ausgestellt wird. 


Mit unserer Erfahrung und Kompetenz gewährleisten wir eine problemlose und menschenwürdige Überführung des Verstorbenen in sein Heimatland oder seine Heimholung aus dem Ausland. Über den Ablauf informieren wir Sie gerne auch in einem persönlichen Gespräch.